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AGB
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über Verkäufe von Uhren und Schmuck sowie Reparaturen des Verkäufers. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluß sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
2. Preise
2.1.
Wir sind berechtigt, in Handelsgeschäften und Geschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichem Sondervermögen die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nachberechnung vorzunehmen wenn unsere Lieferanten entsprechend höhere Preise in Rechnung stellen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll oder aus Verschulden des Bestellers erst vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
2.2.
Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, eine angemessene Anzahlung vom Kunden entgegenzunehmen es sei denn, der Verkäufer ist durch Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte oder anderweitig ausreichend gesichert.
3. Leistung, Verzug und Unmöglichkeit
3.1.
Leistungstermine und -fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluß.
3.2.
Arbeitskämpfe mit Ausnahme von Aussperrungen, oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
4. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
4.1.
Der Kaufpreis ist sofort bei Empfang der Ware, ohne Abzug zahlbar.
4.2.
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
4.3.
Der Verkäufer ist berechtigt, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen. Der Käufer hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.4.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem jeweiligen Kaufvertrag beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gekauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6. Gewährleistung
6.1.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
6.2.
Bei vorliegen von Mängeln - auch bei fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zur Herabsetzung des Preises, Zurücknahme der Ware gegen Ersatzlieferung oder kostenloser Nachbesserung verpflichtet. Haben wir uns für Ersatzlieferung oder Nachbesserung entschieden und ist diese endgültig fehlgeschlagen oder unmöglich geworden, kann der Käufer die Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3.
Für die von unserem Fachgeschäft verkaufte Ware gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, es sei denn der Hersteller gewährt eine Zusatzgarantie.
6.4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriff, Überbeanspruchung, Bedienungsfehler, durch natürlichen Verschleiß oder ähnliches verursacht werden.
6.5.
Für vertraglich vereinbarte Wasserdichtheit gilt die DIN 8310.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz des Verkäufers, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die gesetzliche Regelung über die Zuständigkeit bei Beantragung eines Mahnbescheides bleibt davon unberührt
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